Wissen & Dokumente

Unsere Satzung & Vereinsziele

Dasein e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Der Verein hat seinen Sitz in Eberswalde. Fünf Wirkungsbereiche aus §2 unserer Satzung tragen die Arbeit des Vereins — hier erklärt, mit ihrer jeweiligen Farbe.

1 Naturschutz & Umwelt

§2 (4) a

Die Durchführung partizipativer Pflanz- und Renaturierungsaktionen — etwa Miyawaki-Wälder und die Aufforstung degradierter Flächen — sowie Informationskampagnen zu ökologischer Nachhaltigkeit. Konkret: Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes.

2 Bildung für nachhaltige Entwicklung

§2 (4) b

Organisation von Seminaren, Workshops und Vorträgen zu nachhaltiger Entwicklung, bewusstem Konsum und ökologischen Zusammenhängen — als Beitrag zur Förderung der Volks- und Berufsbildung. Bildung für nachhaltige Entwicklung ist einer der zentralen Schwerpunkte unseres Vereins.

3 Weisheit alter Kulturen & Völkerverständigung

§2 (4) c

Durchführung interkultureller Begegnungen und des Austauschs mit Weisheitsträgern verschiedener Kulturen — etwa Mönchen und indigenen Vertretern — sowie die Pflege des interreligiösen Dialogs. Ziel ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

4 Gesundheit & innere Einkehr

§2 (4) d

Angebote zur Stressprävention und inneren Einkehr — Meditationskurse, Yoga- und Tai-Chi-Workshops — als Basis einer gesunden Lebensweise und für die Selbsterkenntnis. Damit fördert der Verein das öffentliche Gesundheitswesen und die Gesundheitspflege.

5 Mildtätigkeit

§2 (3) & (4) e

Gezielte Sammlung und Weiterleitung von Spenden zur Unterstützung von Bildungsprojekten für benachteiligte Kinder oder zur Grundversorgung bedürftiger Personen — vorzugsweise in Kooperation mit Partnerorganisationen vor Ort, u. a. in Sri Lanka. Diese mildtätigen Zwecke im Sinne des §53 AO gelten selbstlos, unabhängig von der Mitgliedschaft im Verein.

Dokumente

Satzung zum Nachlesen

PDF

Satzung des Vereins Dasein e. V.

Vollständiger Wortlaut zum Download — Vereinszweck, Mitgliedschaft, Organe und mehr.

§3 · Gemeinnützigkeit

Selbstlos & zweckgebunden

Mittel des Vereins dürfen ausschließlich satzungsgemäß verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus dem Vereinsvermögen — auch nicht bei Austritt oder Auflösung.

§4 · Mitgliedschaft

Voll-, Förder- & Ehrenmitglieder

Mitglied kann werden, wer volljährig ist und die Vereinsziele unterstützt. Neben stimmberechtigten Vollmitgliedern gibt es Fördermitgliedschaften und Ehrenmitgliedschaften für besondere Verdienste.

§6–7 · Organe

Mitgliederversammlung & Vorstand

Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Der Vorstand — erste:r und zweite:r Vorsitzende:r — vertritt den Verein und führt die laufenden Geschäfte.

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